Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlichaufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind imReparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls ausliegenden „Eurotax- SCHWACKE“ Liste.
5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
5.8 Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,00 berechnet.
5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).
Dejan Todorovic
KFZ-Gutachter — Lackierermeister
Föhrenweg 1
85591 Vaterstetten
Mobil: +49 177 6891668
E‑Mail: info@dt-gutachten.de